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ASoK 6, Juni 2016, Seite 239

Begünstigte Besteuerung für Abfertigungen bzw Pensionsabfindungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer

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Wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer können für Übergangsgewinne im Zusammenhang mit einer durch den Übertritt in den Ruhestand veranlassten Betriebsaufgabe unter bestimmten Voraussetzungen den halben Durchschnittsteuersatz geltend machen.

Derartige Gewinne können sich auf eine durch das Unternehmen zugesagte Abfertigung, nach Ansicht des BFG aber nicht auf die Gewährung einer Pensionsabfindung beziehen, weil eine derartige Forderung erst nach Aufgabe des Geschäftsführerbetriebs entsteht und nicht schon während des aufrechten Betriebs vorlag. Gegen diese Entscheidung wurde allerdings eine Revision an den VwGH eingebracht.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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