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Sind aufwendige Sorgenkinder abzuschreiben?
Zur Bilanzierungsproblematik immaterieller Vermögensgegenstände
Sie gelten als „ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts". Ihre Bewertung wird als „Heiliger Gral des Rechnungswesens" gesehen. Die Rede ist von den immateriellen Gütern eines Unternehmens wie z. B. Patenten und Marken, Rezepten und Kundenbeziehungen, Vorteilen aus industrieller Forschung und Entwicklung (F&E) und fachlicher wie emotionaler Mitarbeiterkompetenz. Die Gruppe der Immaterialgüter ist in sich äußerst heterogen. Ein objektivierter Nachweis ihrer Existenz ist z. T. schwer zu erbringen. Ihre zukünftigen Ergebnisbeiträge sind hoch unsicherheitsbehaftet. In Abschlüssen nach österreichischem UGB bzw. deutschem HGB bleibt diesen Gütern die bilanzielle Erfassung bislang grundsätzlich verwehrt. Dessen ungeachtet steht die wert- und wachstumsgenerierende Bedeutung immaterieller Güter außer Zweifel. Im Zuge der Diskussion um eine informationsorientiertere Ausgestaltung des österreichischen bzw. deutschen Bilanzrechts ist daher die Bilanzierungsproblematik rund um immaterielle Vermögensgegenstände wieder einmal auf dem Tapet.
1. Einleitung
Die wachsende Bedeutung wissens- bzw. beziehungsbasierter Ressourcen in Form von immateriellen Gütern ist heutzutage augenfällig. Insbesondere bei Unterne...