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IRZ 3, März 2017, Seite 113

Praktische Herausforderungen bei der Erstanwendung von IFRS 15

Christiane Hold und Sonja Harms

Der neue IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers ist verpflichtend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Für die Umstellung auf die Regelungen des neuen Standards sind zwei verschiedene Methoden vorgesehen. Unternehmen stehen daher vor der Frage, welche Umstellungsmethode sie anwenden sollen.

Die Autorinnen erläutern nicht nur, welchen Umstellungsaufwand die jeweiligen Erstanwendungsmethoden hervorrufen und welche Erleichterungen dabei gewährt werden. Vielmehr zeigen sie auch die praktischen Auswirkungen auf das Ergebnis an einem Anwendungsbeispiel auf.

1. Einleitung

IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden ist für alle Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Im Rahmen der Erstanwendung müssen sich IFRS-Anwender entscheiden, welche Erstanwendungsmethode sie wählen wollen. IFRS 15 gewährt IFRS-Anwendern ein Wahlrecht zwischen

der vollständigen retrospektiven Erstanwendung, die sich nach den Vorschriften des IAS 8 und den Erleichterungsvorschriften des IFRS 15.C5 richtet, und

einer modifizierten retrospektiven Erstanwendung gem. IFRS 15.C7-C8.

Wesentliche und praktisch bedeutsame Unterschiede zwischen den Methoden sind

der Zei...

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