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ZWF 2, März 2025, Seite 84

Keine elektronische Nachmeldung bei Selbstanzeige für WiEReG-Meldepflichtverletzung erforderlich

§ 29 Abs 1, 2 FinStrG

Eine elektronische Nachmeldungsverpflichtung für Selbstanzeigen nach dem WiEReG innerhalb einer bestimmten Frist ist weder aus § 29 Abs 1 FinStrG noch aus § 29 Abs 2 FinStrG ableitbar.

Sachverhalt: Am wurde Selbstanzeige erstattet, weil WiEReG-Meldepflichten verletzt wurden. Zwei Tage später wurde über das USP eine korrigierte WiEReG-Meldung übermittelt.

Der Selbstanzeige wurde die strafbefreiende Wirkung versagt, weil - entgegen der Rechtsauffassung des BMF, die in den FAQs zum Register der wirtschaftlichen Eigentümer veröffentlicht wurde - die elektronische Nachmeldung nicht zeitgleich mit der Selbstanzeige erfolgte. In weiterer Folge wurden die beiden Beschwerdeführer (ein Geschäftsführer und die von ihm vertretene GmbH) von der Finanzstrafbehörde für die Verwirklichung einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 15 Abs 4 WiEReG mit einer Geldstrafe und einer Verbandsgeldbuße belegt.

Das BFG setzte sich im Rahmen des Beschwerdeverfahrens ua damit auseinander, ob es für die Wirksamkeit der Selbstanzeige überhaupt einer elektronischen Nachmeldung bedarf.

Rechtliche Beurteilung: [...] Prüfung der Voraussetzungen für eine strafaufhebende Wirkung der Selbstanzeige

Das WiEReG enthält keine gesonderten Bestimmungen für Selbstanzeigen zu Me...

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