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FMA veröffentlicht finale ICAAP Mindeststandards
Die FMA hat am die finale Version ihrer Mindeststandards zum bankinternen Prozess zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung (Internal Capital Adequacy Assessment Process, ICAAP) (ICAAP Mindeststandards) veröffentlicht.
Die ICAAP Mindeststandards richten sich insbesondere an weniger bedeutende Kreditinstitute (Less Significant Institutions, LSI) in Österreich - ebenso wie in Österreich ansässige Zweigstellen von Kreditinstituten aus anderen Mitgliedstaaten. Auf Kreditinstitute, die keine CRR-Kreditinstitute sind, sind diese Mindeststandards insoweit anwendbar, als diese § 39a BWG unterliegen. Die vorliegenden Mindeststandards setzen die Anforderungen aus dem EZB-ICAAP-Leitfaden nunmehr weitestgehend für alle Kreditinstitute um und lösen die bisherige von der FMA zugelassene Möglichkeit einer (Weiter-)verwendung der „Going Concern“- und „Gone Concern“-Perspektiven ab.
Im Vergleich zur Entwurfsversion vom wurden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen.
Die vollinhaltliche Berücksichtigung der Mindeststandards durch die Institute wird frühestmöglich, spätestens jedoch bis erwartet.