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Geplante Verschärfungen von Zwangsstrafen wegen verspäteter Offenlegung im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes
Die „Lex Signa“
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Reaktion des Gesetzgebers auf Verstöße gegen Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung.
1. Hintergrund
Die Insolvenz der Signa Holding hat nicht nur die Immobilienbranche erschüttert, sondern auch eine breite Debatte über die Verantwortung von Geschäftsführern und die Angemessenheit der Strafen bei Verstößen gegen die Offenlegungspflicht ausgelöst. Ein zentraler Kritikpunkt im Fall Signa war die verspätete Offenlegung von Jahresabschlüssen, wodurch die tatsächliche finanzielle Lage des Unternehmens nicht nur für Investoren, sondern auch für Geschäftspartner, Mitarbeiter und Behörden verschleiert wurde.
Vor diesem Hintergrund bringt der am vom Bundesministerium für Justiz veröffentlichte Gesetzesentwurf zum Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG), durch den die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht umgesetzt werden soll, wesentliche Änderungen im Unternehmensgesetzbuch (UGB) mit sich. Neben einer deutlichen Erhöhung der Zwangsstrafen für eine nicht fristgerechte Offenlegung von Jahres- und Konzernabschlüssen sieht der Entwurf strengere Bestimmungen für gesetzliche Vertreter und Aufsichtsratsmitglieder vor. Die ...