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Besteuerungsrecht für Zahlungen aus einem Konkurrenz- und Wettbewerbsverbot
Auch für Entsendete nach Österreich ist es nicht unüblich, Konkurrenz- und Wettbewerbsverbote mit ihren Dienstgebern zu vereinbaren. Manchmal ist für den gegenständlichen Zeitraum eine freiwillige Entschädigung vorgesehen. Das BFG (, RV/7101769/2019) entschied, dass derartige Vergütungen dem Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats und nicht jenem des ehemaligen Tätigkeitsstaat unterliegen. Eine Amtsrevision ist dazu anhängig.
Sachverhalt und Verfahrensgang
Ein nach Österreich Entsendeter hat bis Ende des Jahres 2015 eine unselbständige Tätigkeit in Österreich ausgeübt. Der Steuerpflichtige gab mit Ende 2015 seinen Wohnsitz in Österreich auf. Der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen war ab Jänner 2016 in Italien. Im Jahr 2016 erhielt der Beschwerdeführer unter anderem vertragliche Leistungen aufgrund S. 27 des Konkurrenz- und Wettbewerbsverbots aus dem beendeten Dienstverhältnis. Ebenso flossen Bonuszahlungen aus dem ehemaligen Dienstverhältnis zu. Die Abgabenbehörde unterzog beide Zahlungen der Besteuerung in Österreich. Die Beschwerde richtete sich gegen die Besteuerung, der bereits in Italien erklärten Zahlung aus dem Konkurrenz- und Wettbewerbsverbot. Die Beschwerdevorentscheidung erg...