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PV-Info 3, März 2025, Seite 22

Kein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bei Bezug von Krankengeld für mehr als 14 Tage

Christa Kocher

Dauert der Krankengeldbezug in den letzten 182 Tagen vor Beginn des Mutterschutzes mehr als 14 Tage, liegen die Voraussetzungen für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld nicht vor und es kann nur pauschales Kinderbetreuungsgeld oder die Sonderleistung bezogen werden. Dass der Krankengeldbezug ohne Entgeltfortzahlung für die kollisionsrechtliche Beurteilung der Leistungszuständigkeit gemäß der VO (EU) 883/2004 als Beschäftigung gilt, ändert daran nichts ().

Sachverhalt

Die Klägerin war seit April 2012 durchgehend beschäftigt. Vor der Geburt ihres Kindes befand sie sich ab im Krankenstand und bezog in der Zeit von bis volles Krankengeld. Ab bezog sie aufgrund eines vorzeitigen Mutterschutzes Wochengeld. Im fachärztlichen Zeugnis nach § 3 Abs 3 MSchG vom wurde eine Plazenta Praevia diagnostiziert und der Mutterschutz bis zum errechneten Geburtstermin bestätigt. Das beantragte einkommensabhängige KinderbetreuS. 23 ungsgeld wurde von der ÖGK nur in Höhe der Sonderleistung gemäß § 24d KBGG (= 33 € täglich) ausbezahlt. Die Vorinstanzen wiesen die Klage mit der Begründung ab, dass im Beobachtungszeitraum des § 24 Abs 1 Z 2 KBGG keine durchgängige Erwerbstätigkeit vorgelegen sei, da der Krankengel...

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