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Arbeitslosengeld bei Urlaubsersatzleistung aus einer geringfügigen Beschäftigung
Die seit April 2024 bestehende Einbeziehung auch geringfügiger Beschäftigungen in die Arbeitslosenversicherungspflicht, sofern in Folge mehrerer geringfügiger Beschäftigungen die Geringfügigkeitsgrenze in Summe überschritten wird, wirft einige Fragen auf. Dazu zählt etwa die Problematik, ob das Arbeitslosengeld bei Bezug einer Urlaubsersatzleistung aufgrund der Beendigung eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses ruht ().
Sachverhalt
Die Arbeitslose bezog seit mit Unterbrechungen durch Krankengeldbezüge Notstandshilfe. Von bis war sie bei der Firma R geringfügig beschäftigt. Vom bis erhielt sie eine Urlaubsersatzleistung. Das AMS sprach mit Bescheid vom aus, dass der Anspruch auf Notstandshilfe vom 19. 6. S. 18 bis gemäß § 16 Abs 1 lit l iVm § 38 AlVG ruhe, da für diesen Zeitraum Anspruch auf Urlaubsersatzleistung (aus einer geringfügigen Beschäftigung) bestand.
Das BVwG gab der dagegen erhobenen Beschwerde statt. Der VwGH wies die daraufhin eingebrachte Amtsrevision ab.
Anspruchsbegründendes Beschäftigungsverhältnis
Der VwGH führte dazu aus, dass der Anspruch auf Leistungen nach dem AlVG nur begründet wird, wenn die Beendigung eines Beschäftigungsverh...