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Frühwarnsystem bei Übertritt des Arbeitgebers in den Ruhestand
Die Konsultationspflicht nach der Richtlinie 98/59/EG (Massenentlassungs-RL) besteht auch, wenn die betroffenen Arbeitsverhältnisse wegen Eintritt des Arbeitgebers in den Ruhestand enden ( Plamaro, C-196/23). Diese zum spanischen Recht ergangene Entscheidung soll im Kontext der österreichischen Rechtslage dargestellt werden.
Sachverhalt
Die Klägerinnen des Ausgangsverfahrens waren in einem der acht Betriebe des Unternehmens von FC (Arbeitgeber) beschäftigt. Am teilte ihnen der Arbeitgeber mit, dass ihre Arbeitsverträge aufgrund seines Eintritts in den Ruhestand mit Wirkung vom beendet würden. Der Eintritt in den Ruhestand, der dann am erfolgte, führte nach spanischem Recht zur Beendigung der in den acht Betrieben laufenden 54 Arbeitsverträge, darunter die acht Arbeitsverträge der Klägerinnen des Ausgangsverfahrens. Diese fochten die Beendigungen vor Gericht an.
Das spanische Gericht unterbrach das Verfahren und legte dem EuGH Fragen zur Vereinbarkeit der spanischen Rechtslage mit der Massenentlassungs-RL 98/59/EG vor. Insbesondere wollte es wissen, ob eine gesetzliche Regelung, die keinen Konsultationszeitraum für Fälle vorsieht, in denen wegen des Eintritts des Ar...