Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rot-Weiß-Rot-Karte: Berufsausbildung und -erfahrung
Im Rahmen des kriteriengeleiteten Zulassungssystems zur Beschäftigung von Ausländern mittels Rot-Weiß-Rot-Karte werden für unterschiedliche Zulassungswerber verschiedene Voraussetzungen aufgestellt. Hier wird anhand eines konkreten Falles auf die Kriterien der Berufsausbildung und Berufserfahrung für Fachkräfte in Mangelberufen und sonstige Schlüsselkräfte eingegangen ().
Sachverhalt
Der Antragsteller, ein im Jahr 1983 geborener serbischer Staatsangehöriger beantragte am die Erteilung einer „Rot-Weiß-Rot-Karte“ als Fachkraft in einem Mangelberuf nach § 12a AuslBG für eine Beschäftigung als „Maler, Anstreicher, Trockenbauarbeiter“.
Zum Nachweis seiner Qualifikation legte er ein Diplom über die abgelegte Maturaprüfung eines Gymnasiums „Naturmathematische Richtung“ 2002, die Bescheinigung über den Abschluss eines Berufskollegs für Kriminologie und Sicherheit 2011, jeweils in Serbien, und das Fachgesprächsgutachten eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen über den Nachweis der Kenntnisse und Erfahrung (individuelle Befähigung) als „Stuckateur und „Trockenausbauer“, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, sowie der Unternehmensführu...