Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderungen im Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe
Mit sind Änderungen bei der Berechnung der Sonderzahlungen in Kraft getreten. Dazu gibt es Klarstellungen im Text des Kollektivvertrags, zB zu Fragen der fallweisen Beschäftigung, die rückwirkend seit zu beachten sind.
Ab dem Jahr 2025 sind der Nachtarbeitszuschlag und die Fremdsprachenzulage mit dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor Fälligkeit in die Sonderzahlungen einzubeziehen. Der Nachtarbeitszuschlag ist weiterhin nur zu berücksichtigen, wenn er für Arbeitsleistungen in der Normalarbeitszeit gebührt hat. Ab dem Jahr 2025 gilt außerdem, dass bei einer Änderung des Arbeitszeitausmaßes, also
bei einem Wechsel von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung,
bei einem Wechsel von einer Teilzeit- in eine Vollzeitzeitbeschäftigung oder
bei einer Änderung des Teilzeitausmaßes
beide Sonderzahlungen auf Grundlage der durchschnittlichen Normalarbeitszeit bzw etwaiger geleisteter Mehrarbeitsstunden im Rahmen der Teilzeitarbeit während des Kalenderjahres zu berechnen sind. Ausdrücklich weist der Kollektivvertrag auf die Vorgehensweise bei dieser Berechnung des Jahresschnittes hin: Wurde das Urlaubsgeld vor der Änderung des Arbeitszeitausmaßes gezahlt, ist eine entsprechende Korrektur...