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ASoK 3, März 2025, Seite 101

Arbeitsunfall bei Verwendung eines E-Scooters?

Kein Arbeitsunfall, wenn die besondere Gefährlichkeit des Fortbewegungsmittels die Ursache des Unfalls ist

Thomas Rauch

Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes Ereignis, welches zu einer Körperschädigung führt. Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich am Arbeitsplatz oder zwischen Wohnung und Arbeitsplatz am Weg zur Arbeit oder von der Arbeit zur Wohnung ereignet. Das Gesetz (§§ 175 und 176 ASVG) nennt darüber hinaus weitere bestimmte Tatbestände (zB Arztbesuch während der Arbeitszeit, die Begleitung des Kindes zur Schule bzw zum Kindergarten iZm dem Weg zur bzw von der Arbeit). Abgesehen von der sozialversicherungsrechtlichen Frage des Unfallversicherungsschutzes ist es auch arbeitsrechtlich von Interesse, ob ein Arbeitsunfall oder ein sonstiger Unglücksfall vorliegt, weil beim Arbeitsunfall andere Entgeltfortzahlungsansprüche vorgesehen sind als bei einem Freizeitunfall oder einer Krankheit. Im Arbeitsrecht gibt es aber keine eigene Definition des Begriffs „Arbeitsunfall“, sondern es wird auf die sozialversicherungsrechtliche Regelung verwiesen (§ 8 Abs 2a AngG, § 2 Abs 5 EFZG und § 1a Abs 4 BAG). In jüngerer Zeit werden zunehmend Trendsportgeräte (zB E-Scooter, Monowheel) zur Bewältigung von Wegstrecken iZm dem Arbeitsverhältnis verwendet. Da sich einige Unfälle bei der Benutzung solcher Fortbewegungsmittel ereignet haben, hat sich dazu eine R...

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