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ASoK 3, März 2025, Seite 86

Zusammenrechnung geringwertiger Wirtschaftsgüter zur Beurteilung wesentlicher eigener Betriebsmittel nach § 4 Abs 4 ASVG

Eine Besprechung von

Anna Stadlober

In seiner Entscheidung vom , Ra 2024/08/0034, zu einem Tiroler Bergwanderführer beantwortet der VwGH erstmals die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Anschaffungskosten mehrerer geringwertiger Wirtschaftsgüter für die Beurteilung der Wesentlichkeit eigener Betriebsmittel iSd § 4 Abs 4 ASVG zusammengezählt werden können.

1. Problemaufriss

Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung freier Dienstnehmer gestaltet sich komplexer als zunächst ersichtlich. Innerhalb der Gruppe der freien Dienstnehmer nimmt der Gesetzgeber nämlich eine Differenzierung zwischen sogenannten dienstnehmerähnlichen freien Dienstnehmern (Pflichtversicherung nach § 4 Abs 4 ASVG) und sogenannten unternehmerähnlichen freien Dienstnehmern (Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG) vor.

Die Abgrenzung zwischen dienstnehmerähnlichen und unternehmerähnlichen freien Dienstnehmern erfolgt anhand der in § 4 Abs 4 ASVG normierten Kriterien. Demnach ist eine Person ASVG-pflichtversichert, wenn sie sich aufgrund eines Dauerschuldverhältnisses zur Erbringung einer Leistung gegen Entgelt verpflichtet, diese im Wesentlichen persönlich erbringt und über keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel verfügt - vorausgesetzt die Tätigkeit wird für einen Dienstgeber im Rahmen seines Ge...

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