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News – Aktuelles aus der Branche (I)
Keine Gebühren für Meister- und Befähigungsprüfungen beim Erst- und Zweitantritt
Bei den Handwerken ist die Meisterprüfung, bei den sonstigen reglementierten Gewerben die Befähigungsprüfung Teil des ordentlichen Befähigungsnachweises und damit Teil der gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen, um ein reglementiertes Gewerbe anmelden zu können. In der Bauwirtschaft gibt es zwar auch freie Gewerbe (diese sind zwar anzumelden, es ist dafür aber kein Befähigungsnachweis erforderlich), doch sind die meisten Tätigkeiten wegen der damit verbundenen Gefahren reglementiert.
Die Höhe der Prüfungsgebühren ist durch Verordnung (des BMAW) geregelt und war bisher von den Prüfungskandidaten zu tragen. Künftig, das heißt eigentlich rückwirkend ab , sind für den ersten und zweiten Antritt keine Prüfungsgebühren mehr zu entrichten. Die Kosten dafür übernimmt der Bund. Geregelt wird dies im Meister- und Befähigungsprüfungs-Finanzierungsgesetz, das (als Art 14) Teil des Budgetbegleitgesetzes 2024 (RV 2267 BlgNR 27. GP) ist (Hinweis: Für diesen Beitrag lag zum Zeitpunkt der Manuskripterstellung die erwähnte Regierungsvorlage vor; die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten).
MMag. Dr. Christoph Wiesinger, LL.M.