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Editorial
Unsere bauvertraglichen Spielregeln der ÖNORM B 2110 wurden zum einer Revision unterzogen, aber die Neuerungen scheinen auf den ersten Blick recht überschaubar zu sein. Die lange geforderte Überarbeitung und Anpassung der Norm an die aktuellen Entwicklungen im Baugeschehen fand leider nicht statt.
Grund genug, Hermann Wenusch, den Vorsitzenden des entsprechenden Normenkomitees, zu interviewen. Diese Aufgabe übernahm Georg Karasek für das Herausgeberteam. So entstand ein launisches Interview, bei dem der Leser durch nicht getätigte Aussagen mehr erfährt als durch das gesprochene respektive transkribierte Wort der stereotypen Antworten.
Den Schwerpunkt in diesem Heft stellt die Vorstellung der baurechtlichen Entscheidungen des OGH aus dem Jahr 2022 durch Thomas Frad dar. Der OGH hat sich beispielsweise zur Warnpflicht bei Skontoabzügen und zum Beitritt als Nebenintervenient während offener Rechtsmittelfrist geäußert. Diese breit gefächerte tour d’horizon ist jedenfalls für alle mit dem Baurecht Befassten eine Pflichtlektüre.
Wolfgang Hussian beschreibt aus der aktuellen Rechtsprechung wieder einen spannenden Fall, diesmal zur Fragestellung, ob eine fehlende CE-Kennzeichnung nicht scho...