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Änderungen in der Satzung der IFRS-Stiftung
Die Satzung (Constitution) besitzt für die IFRS-Stiftung (IFRS Foundation) als privatrechtliche Institution eine besondere Bedeutung, da hierin die Aufgaben der einzelnen Organe sowie deren Zusammensetzung festgelegt werden. Sie bildet mit dem Handbuch zum Standardsetzungsverfahren (Due Process Handbook) und dem Rahmenkonzept (Conceptual Framework) den Kanon der fundamentalen Dokumente der internationalen Rechnungslegung. In regelmäßigen Abständen wird die Satzung von den Treuhändern der Stiftung im Hinblick auf neue Erfordernisse überprüft. Zuletzt haben die Treuhänder im Juni 2016 einen Entwurf vorgelegt, welcher 46 Kommentarbriefe der Fachöffentlichkeit erhielt. Am wurde die revidierte Satzung veröffentlicht.
1. Änderungen im Hinblick auf das IASB
Die Auswahl der IASB-Mitglieder obliegt den Treuhändern der IFRS-Stiftung. Die Satzung gibt dabei die Größe des IASB und Kriterien vor, welche bei der Auswahl der Mitglieder zu berücksichtigen sind. Die erste und wohl wesentlichste Änderung der Satzung betrifft die Anzahl der Mitglieder des IASB. Nunmehr ist für das IASB eine Größe von i.d.R. 14 Mitgliedern festgelegt (par. 24), während bisher in der Satzung 16 Mitglied...