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Vorschläge der ÖGEBAU zur Reformierung des österreichischen Bauvertragsrechts
Trotz der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Bauwesens enthält das ABGB nur wenige für den Bauvertrag relevante gesetzliche Bestimmungen. In der Praxis bedeutende Themen wie beispielsweise das Leistungsänderungsrecht, die Übernahme der Bauleistungen, die Feststellung des Zustands des Bauprojekts, die Sicherstellung der Vertragserfüllung oder der Haftrücklass für allfällige Haftungsansprüche sind gegenwärtig für den Bauvertrag gesetzlich überhaupt nicht geregelt. Ein Arbeitskreis der Österreichischen Gesellschaft für Baurecht und Bauwirtschaft (ÖGEBAU) hat sich daher unter der Leitung des Verfassers dieses Beitrags mit der Reformierung des österreichischen Bauvertragsrechts beschäftigt und einen Reformvorschlag für die vorgenannten Themen ausgearbeitet.
1. Das bestehende gesetzliche Bauvertragsrecht
Der Arbeitskreis zur Modernisierung des Werkvertragsrechts der ÖGEBAU hat sich in mehreren Sitzungen des Jahres 2021 mit der Entwicklung von Sonderregelungen des ABGB für Bauverträge befasst. Dies aufgrund des Umstands, dass die wenigen bestehenden Bestimmungen des ABGB, die für das zivile Baurecht relevant sind, bereits deutlich in die Jahre gekommen sind und noch weitgehend aus der Zeit der 3. Te...