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Verordnung (EU) 2022/2577: Handhabung in baubehördlichen Verfahren
Mit der Verordnung (EU) 2022/2577 (im Folgenden: Notverordnung) werden vorübergehende „Notfallvorschriften“ festgelegt, um das Verfahren zur Genehmigungserteilung für den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Im nachfolgenden Beitrag werden Betrachtungen zur Handhabung dieser Verordnung dargestellt, soweit baubehördliche Verfahren betroffen sind.
1. Einleitung
Mit dieser Verordnung werden vorübergehende „Notfallvorschriften“ festgelegt, um das Verfahren zur Genehmigungserteilung für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen zu beschleunigen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf bestimmten Technologien oder Arten von Projekten für erneuerbare Energien liegt, mit denen eine kurzfristige Beschleunigung des Ausbaus der Nutzung erneuerbarer Energien in der EU erreicht werden kann.
Nachfolgend werden Fragen zur Handhabung der Notverordnung beleuchtet, soweit baubehördliche Verfahren betroffen sind; andere Regelungen bleiben außer Betracht.
2. Geltungsbereich und Inkrafttreten (Art 1 und 10 der Notverordnung)
Folgende Eckdaten zur Wirkung sind zu beachten:
Die Notverordnung ist unmittelbar wirksam;
Inkrafttreten:;
Geltungsdauer: 18 Monate ();
betroffene Verfahr...