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IRZ 3, März 2017, Seite 95

Liebe Leserinnen und Leser,

die Zeit läuft (ab). Die verpflichtende Erstanwendung von IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers ist für Geschäftsjahre vorgesehen, die am oder nach dem beginnen. Für die Umstellung auf die Regelungen des neuen Standards sind dabei zwei verschiedene Methoden vorgesehen: die vollständige retrospektive Erstanwendung, die sich nach den Vorschriften des IAS 8 und den Erleichterungsvorschriften des IFRS 15.C5 richtet, oder die modifizierte retrospektive Erstanwendung. Unternehmen müssen nun, sofern noch nicht geschehen, schnellstmöglich die Effekte beider Erstanwendungsmethoden analysieren und eine Entscheidung treffen, welche Methode sie anwenden wollen. Dabei kann die entsprechende Wahl nicht nur Auswirkungen auf die dargestellten Berichtsperioden zum Erstanwendungszeitpunkt, sondern auch auf die nachfolgenden Berichtsperioden haben, erklären Christiane Hold und Sonja Harms die praktischen Herausforderungen bei der Erstanwendung von IFRS 15. Auf den ersten Blick mag die Methode mit dem geringeren Umstellungsaufwand favorisiert werden. Doch Vorsicht – zum einen bringt auch die modifizierte retrospektive Erstanwendung erheblichen Umstellungsaufwand mit sich, zum anderen ...

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