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bau aktuell 1, Jänner 2023, Seite 14

ÖNORM B 2061-Preisermittlung für Bauleistungen

Praxisbericht über die Anwendung der Ausgabe vom 1. 5. 2020 im (öffentlichen) Auftragswesen

Christian Lang

Die ÖNORM B 2061 ist eine altbekannte und bewährte Verfahrensnorm zum Thema „Preisermittlung für Bauleistungen“, die am in überarbeiteter Form und mit inhaltlich wie optisch veränderten Kalkulationsformblättern erschienen ist. Es ist an der Zeit, die Erfahrungen mit dieser für Unternehmen wie Auftraggeber relevanten ÖNORM zu besprechen.

1. Inhalt und Zweck der ÖNORM B 2061

Es darf als bekannt vorausgesetzt werden, dass es in der ÖNORM B 2061 primär um die nachvollziehbare Ermittlung von Preisen sowie die verständliche und prüfbare Darstellung der Preisermittlung geht. Die so ermittelten Preise werden im Zusammenhang mit der Erbringung von Bauleistungen angeboten und vertraglich vereinbart. Dabei dient die ÖNORM B 2061 der Standardisierung der Vorgangsweisefür die Preisermittlung (Zuschlagskalkulation) und der nachvollzieh­baren Darstellung (Kalkulationsformblätter), ohne Einfluss auf die Kalkulationsfreiheit des Unternehmers zu nehmen oder diese gar in irgendeine Richtung einschränken zu wollen.

Die Anwendung dieser ÖNORM ist in der Praxis bei der Erstellung von Ausschreibungen (§§ 88 bis 111 bzw für Sektorenauftraggeber §§ 259 bis 278 BVergG 2018; Abschnitt 5 der ÖNORM A 2050) und Angebot...

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