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Die neue ÖNORM B 2061
Eine kritische Betrachtung
Der gegenständliche Beitrag beschäftigt sich mit den fast dreijährigen baupraktischen und sachverständigen Erfahrungen mit der am in Kraft getretenen ÖNORM B 2061. Sie hat die Vorfassung vom ersetzt.
1. Grundsätzliches zur Baupreisbildung
Die großen wirtschaftlichen Irritationen durch die COVID-19-Pandemie, den Ukrainekrieg etc zeigen, dass es immer wieder Entwicklungen gibt und geben wird, die wir zuvor nicht für möglich hielten. Ebenso können Krisen, die lange zurückliegen, leicht in Vergessenheit geraten. Umso wichtiger ist es, möglichst faire und objektive Empfehlungen zur Ermittlung von Preisen für Bauleistungen und -vorgängen einvernehmlich auszuarbeiten und Mehraufwendungen bei der Preisbildung, der Ausarbeitung und Prüfung von Mehr- und Minderkosten sowie der Preisprüfung zu vermeiden. Ein möglicherweise bevorstehender Konjunktureinbruch in der Bauwirtschaft könnte beträchtliche Preiskämpfe und damit verbundene Preisreduktionen hervorrufen. Daraus könnten wiederum – aufgrund sinkender Indizes – die nächsten Probleme resultieren. Auch diese Mechanismen sind für uns nicht neu.
Normen sollten dabei als Grundlage und als Nachschlagewerk dienen. Da die ausführenden Unternehmen...