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bau aktuell 2, März 2022, Seite 84

Bauzeitverlängerung und ÖBA-Honorare

Hans Lechner

Ein häufiges Problem vieler Bauabwicklungen ist die Verlängerung der Bauzeit und speziell bei unterpreisigen oder auf Ressourceneinsatzplänen aufbauenden Angeboten bzw Verträgen stellt eine sachgerechte Anspruchsstellung bzw Beurteilung von Mehrkosten bei Verlängerungen der Bauzeit ein Problem dar. Eine professionelle Projektentwicklung mit einer realitätsnahen Machbarkeitsstudie kann sowohl realitätsnahe Termine (Planungs- und Baudauern) als auch realitätsnahe Kosten für die Verträge der Planer ergeben, die der Politik helfen könnten, keine unerreichbaren Vorgaben in die Welt zu setzen. Wenn aber Projekte länger dauern, als die (zu) engen Verträge festgelegt haben, finden Sie nachstehend eine Hilfe, die Kosten argumentiert darzustellen.

1. Einleitung

Im Leistungs- und Vergütungsmodell Objektplanung – Architektur (LM.VM.OA) wird unter Punkt OA.12. festgehalten:

„OA.12. Dauern, Leistungsfristen

Die Dauer der Bearbeitung des Projektes sollte in den vorgesehenen Leistungsphasen schriftlich festgelegt werden.

Falls keine schriftliche Festlegung erfolgt, gelten die Fristen und Termine der LPH 2 als vorläufige Festlegung und die Fortschreibungen von LPH 3 bis 8 als weitere Vereinbarung.“

Es g...

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