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Der Mehrparteienvertrag in der deutschen Baupraxis
Ein Kurzbeitrag als Zwischenbilanz
Erfreulicherweise zeichnet sich in Deutschland eine Tendenz zur Etablierung von Mehrparteienverträgen in der Bauwirtschaft ab. Gleichwohl sind diverse Barrieren festzustellen, die dem beschriebenen Aufwärtstrend nicht unwesentlich entgegenstehen können. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die aus Sicht des Verfassers drei wichtigsten Aspekte dieser Hindernisse und geht insoweit der Frage nach, inwieweit die damit verbundene Zurückhaltung berechtigt ist.
1. Der Mehrparteienvertrag als neue Projektkultur
Nach dem Gleichnis Jesu „Auch füllt niemand jungen Wein in alte Schläuche“ setzt eine erfolgreiche Neuausrichtung stets ein vollständiges Ablegen alter Denk- und Verhaltensmuster voraus. Nichts anderes gilt für Mehrparteienverträge. Diese stellen in der Anwendung keine leblosen Rechtsgebilde zur Beseitigung gegenwärtiger Probleme der Baupraxis dar. Vielmehr bildet der Mehrparteienvertrag nur einen – wenngleich wesentlichen – Baustein zur Verwirklichung der integrierten bzw partnerschaftlichen Projektabwicklung. Eine partnerschaftliche Projektabwicklung in diesem Sinn bedeutet, dass die Singularinteressen des Einzelnen durch den gemeinsamen Willen aller Projektbeteiligten nach dem Grund...