zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
bau aktuell 2, März 2022, Seite 58

Mehrkostenforderungen bei Planern und Ziviltechnikern

Die Stunde der Abrechnung!

Simon Tucek und Georg Seebacher

Der vorliegende Beitrag widmet sich der in Österreich bislang kaum diskutierten Geltendmachung von Mehrkostenforderungen durch Planer und Ziviltechniker.

1. Einleitung

In der österreichischen Baubranche wird seit Längerem intensiv diskutiert, ob Auftragnehmer ihre Mehrkosten mithilfe von Einzelnachweisen zu belegen haben oder ob doch Globalnachweise ausreichend sind. In diesen Diskussionen wird zumeist von „Auftragnehmern“ gesprochen. Es wird allerdings nicht unterschieden, ob der Auftragnehmer herkömmlicher Bauunternehmer bzw Werkunternehmer ist und somit materielle Leistungen erbringt oder ob er Planer bzw Ziviltechniker ist und somit unter anderem immaterielle Leistungen (wie beispielsweise örtliche Bauaufsicht, begleitende Kontrolle, Projektsteuerung) erbringt.

Aufgrund dieser Nichtunterscheidung in der herrschenden Diskussion erkennen, wie die Erfahrung der Autoren zeigt, selbst ausgewiesene Baurechtsexperten oft nicht, dass Mehrleistungen an immateriellen Leistungen nicht wie materielle Mehrleistungen nachgewiesen werden können. Trotzdem müssen sich Planer bzw Ziviltechniker in einem allfälligen Streit über Mehrkosten mit themenverfehlten Argumenten seitens diverser Baurechtsexp...

Daten werden geladen...