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Mehrkostenforderungen bei Planern und Ziviltechnikern
Die Stunde der Abrechnung!
Der vorliegende Beitrag widmet sich der in Österreich bislang kaum diskutierten Geltendmachung von Mehrkostenforderungen durch Planer und Ziviltechniker.
1. Einleitung
In der österreichischen Baubranche wird seit Längerem intensiv diskutiert, ob Auftragnehmer ihre Mehrkosten mithilfe von Einzelnachweisen zu belegen haben oder ob doch Globalnachweise ausreichend sind. In diesen Diskussionen wird zumeist von „Auftragnehmern“ gesprochen. Es wird allerdings nicht unterschieden, ob der Auftragnehmer herkömmlicher Bauunternehmer bzw Werkunternehmer ist und somit materielle Leistungen erbringt oder ob er Planer bzw Ziviltechniker ist und somit unter anderem immaterielle Leistungen (wie beispielsweise örtliche Bauaufsicht, begleitende Kontrolle, Projektsteuerung) erbringt.
Aufgrund dieser Nichtunterscheidung in der herrschenden Diskussion erkennen, wie die Erfahrung der Autoren zeigt, selbst ausgewiesene Baurechtsexperten oft nicht, dass Mehrleistungen an immateriellen Leistungen nicht wie materielle Mehrleistungen nachgewiesen werden können. Trotzdem müssen sich Planer bzw Ziviltechniker in einem allfälligen Streit über Mehrkosten mit themenverfehlten Argumenten seitens diverser Baurechtsexp...