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Die Wiener Bauordnungsnovelle 2021
Aktuelle Änderungen im Wiener Baurecht
Mit der Wiener Bauordnungsnovelle 2021 erfolgten Änderungen im Wiener Baurecht. Diese sogenannte „kleine“ Bauordnungsnovelle betrifft insbesondere Regelungen zur Beschränkung der Bebauungsmöglichkeiten in der Bauklasse I, besondere Bestimmungen für Seveso-Betriebe sowie unter anderem Regelungen im Zusammenhang mit Zielen der Stadtplanung. Im folgenden Beitrag sollen die wesentlichen Punkte dieser Novelle beleuchtet werden.
1. Eckpunkte und Regelungsziele
Mit der Wiener Bauordnungsnovelle 2021 werden insbesondere folgende Regelungsziele und Schwerpunkte verfolgt:
Einschränkung der Bebauung in der Bauklasse I:
–Firsthöhe, Giebelflächen, bebaubare Fläche, Mindestabstände zu Nachbarn;
–Grundabteilung bei bestehenden Gebäuden;
Berücksichtigung von Seveso-Betrieben:
–Flächenwidmung;
–Baubewilligung, Parteistellung bzw Nachbarrechte;
Schutz der UNESCO-Welterbestätten;
Verschärfung der Strafbestimmungen für Abbrüche;
Datenerhebungen für die Stadtplanung.
Die Bestimmungen der Novelle traten allgemein am in Kraft. Hinsichtlich der Übergangsbestimmungen sind folgende Punkte zu beachten:
S. 30Keine Anwendung auf bereits anhängige Verfahren.
Bei Bauplätzen mit am abweichendem Aufteilungsverhältnis gemäß § 76 Abs 10...