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VwGH erklärt Schweizer SUVA-Unfallrenten für steuerfrei
Längst überfällige (und auch für Liechtensteiner Unfallrenten relevante) Korrektur der BFG-Rechtsprechung
§ 3 Abs 1 Z 4 lit c EStG bestimmt, dass Geldleistungen aus einer gesetzlichen Unfallversorgung sowie dem Grunde und der Höhe nach gleichartige Beträge aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversorgung, die einer inländischen gesetzlichen Unfallversorgung entspricht, von der Einkommensteuer befreit sind. Strittig war in der Vergangenheit immer wieder, welche Kriterien für die Gleichartigkeit der ausländischen Unfallversorgung ausschlaggebend sind. Mit dem jüngsten Erkenntnis des VwGH in dieser Frage () wurde die bisherige Judikatur des BFG, welche in unzähligen Erkenntnissen von einer früheren VwGH-Entscheidung diametral abwich, in erfreulicher Weise revidiert.
1. Ausgangssituation
Wie bereits einleitend erwähnt, sind ausländische Unfallversorgungen, welche eine in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Person bezieht, von der österreichischen Einkommensteuer befreit, sofern diese einer inländischen gesetzlichen Unfallversorgung entsprechen und ihre Beträge dem Grunde und der Höhe nach gleichartig sind (§ 3 Abs 1 Z 4 lit c EStG).
In der Judikatur der letzten Jahrzehnte immer wieder releviert wurden in diesem Zusammenhang ausländische Unfallrenten aus der Schweiz, während Unfallversorgungen aus...