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SWK 8, 10. März 2025, Seite 463

Gebührenrichtlinien 2025 veröffentlicht

Mit Richtlinie des 2025-0.125.283, BMF-AV 2025/24, werden die Gebührenrichtlinien neu verlautbart (GebR 2025) und treten an die Stelle der GebR 2019. Die GebR 2025 sind ab anzuwenden.

Aufgrund der Neuverlautbarung der Gebührenrichtlinien hat das BMF in der Findok mit Info des 2025-0.125.283, auch eine Entsprechungstabelle veröffentlicht.

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