TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 3, März 2025, Seite 178

Einkünfte eines vom Dienst freigestellten Piloten nach dem DBA Dänemark

Die Bestimmung des Art 15 Abs 4 DBA Dänemark kann nicht im Wege eines bloßen Umkehrschlusses dahingehend umgedeutet werden, dass die Ansässigkeit der betroffenen Person in Österreich zu einem zwingenden Besteuerungsrecht für Österreich führt.

Pilotenvergütungen sind vielmehr nach Art 15 Abs 3 DBA Dänemark in dem Vertragsstaat zu besteuern, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Luftfahrtunternehmens befindet.

Sachverhalt: Der Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Österreich und norwegischer Staatsbürgerschaft war im Streitjahr 2015 als Pilot bei einer dänischen Fluglinie beschäftigt. Er wurde aufgrund des Verlustes der Pilotenlizenz mit Ende April 2016 gekündigt. Sein letzter aktiver Flugdienst wurde am absolviert. Welche Teile der Vergütungen für Tätigkeiten an Bord eines Luftfahrzeugs gezahlt werden und bei welchen es sich um Gehaltsfortzahlungen handelt, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Tätigkeit an Bord eines Flugzeugs stehen, ist aus dem vorliegenden Sachverhalt nicht ersichtlich.

Das Finanzamt unterwarf die Einkünfte des Streitjahres 2015 aus nichtselbständiger Arbeit der Einkommensteuer und setzte diese in Höhe von 31.723 Euro fest. Nach bereits zwei erfolglosen Beschwerden des Beschwerdeführer...

Daten werden geladen...