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Vermögensteuer in Spanien (Balearen) und Möglichkeiten zur Optimierung
In Spanien wird auf den Balearen die Vermögensteuer jährlich zum Stichtag 31. 12. mit einem Spitzensteuersatz von 3,45 % (auf Vermögen über rund 11 Mio Euro) erhoben, wobei Immobilien mit dem Brutto-Anschaffungswert anzusetzen sind. Auch Nichtansässige sind zumindest für ihr in Spanien belegenes Immobilieneigentum vermögensteuerpflichtig. Die Freibeträge sind aber hoch: So wurde ab dem Jahr 2024 der Freibetrag von 700.000 Euro auf 3 Mio Euro erhöht; eine Hauptwohnsitzimmobilie im Eigentum führt zu einem zusätzlichen Freibetrag von 300.000 Euro. Nach Plattes (PIStB 2025, 45 ff) könne eine steuerliche Optimierung insbesondere durch eine Aufteilung des Vermögens auf mehrere Eigentümer erreicht werden, weil die Freibeträge für jeden Eigentümer gelten. Gesellschaftsstrukturen bieten weitere Optimierungsmöglichkeiten.