Der Aufsichtsrat
2. Aufl. 2025
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S. 67Kapitel 4 Haftung des Aufsichtsrats
4.1. Welchen Haftungsrisiken ist ein Aufsichtsrat ausgesetzt?
4.1.1. Allgemeines
Der allgemeine Trend, gerade bei schiefgegangenen Geschäftsfällen die Verhaltensweisen der involvierten Organe einer genauen zivil- und strafrechtlichen Prüfung zu unterziehen, macht auch vor Aufsichtsratsmitgliedern nicht halt: So ist etwa jahrelang gegen den Ex-Libro-Aufsichtsratschef des Buch- und Papierhändlers Libro wegen Untreue und Bilanzfälschung ermittelt worden. Das gegen ihn gefällte erstinstanzliche Urteil ist dann aber letztlich vom OGH aufgehoben worden. Ebenso ist der frühere BAWAG-Aufsichtsratsvorsitzende in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der OGH hat auch hier das Urteil zwar inzwischen teilweise aufgehoben, der Schuldspruch für zwei Bilanzdelikte wurde aber bestätigt. Weiters sind im Jahr 2013 ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied der Brau Union-Muttergesellschaft BBAG und ein Ex-Aufsichtsratsmitglied der Brau Union zu Geldstrafen wegen Insiderhandels verurteilt worden. Auch der Aufsichtsratsvorsitzende eines österreichischen Immobilienkonzerns ist 2015 wegen Untreue zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden...