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Werbungskostenabzug bei Regelbesteuerungsoption
immo aktuell 2025/2
§ 30 Abs 3 EStG, § 30a Abs 2 EStG
[D]ie Geldbeschaffungskosten und die bis zur Veräußerung angefallenen Betriebskosten [sind im] Jahr des Veräußerungsgeschäfts als Werbungskosten zum Abzug zuzulassen.
Sachverhalt: Der Beschwerdeführer veräußerte im Jahr 2021 einen Hälfteanteil an einer Liegenschaft, den er im Jahr 2018 erworben hatte. Laut den Feststellungen des BFG wurde die Liegenschaft weder privat noch betrieblich genutzt und auch nicht vermietet. Auf die Veräußerung wurde eine Immobilienertragsteuer in Höhe von 5.764 € einbehalten - dies entspricht etwa 30 % der Differenz zwischen den Anschaffungskosten (inklusive Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr) und dem Veräußerungserlös.
Im Rahmen der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2021 beantragte der Beschwerdeführer erstmals die Regelbesteuerung für die private Grundstücksveräußerung. Dabei berücksichtigte er verschiedene Werbungskosten, insb Finanzierungskosten sowie Betriebskosten von der Anschaffung 2018 bis zur Veräußerung 2021. Daraus errechnete sich ein Werbungskostenüberschuss. Das BFG hatte in der Folge zu prüfen, inwieweit die geltend gemachten Ausgaben im Rahmen der Besteuerung der Grundstücksveräußerung als ...