Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
bau aktuell 4, Juli 2021, Seite 175

Nachbarrechte

Ausweichrouten und Lösung bei einem Spritzer

Gerald Fuchs, Markus Busta und Valentin Engelbert

Im Zuge der Planung und Verwirklichung eines Bauprojekts haben Nachbarn außer im baubehördlichen Bewilligungsverfahren auch in anderen Bereichen die Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen und einer gegebenenfalls negativen Einstellung zum Projekt zumindest teilweise zum Durchbruch zu verhelfen. Dabei wird ein faktischer Vorgang von unterschiedlichen Rechtsbereichen durchaus unterschiedlich gehandhabt. Im folgenden Beitrag sollen diese Ausweichrouten von Nachbarn am Beispiel der Aufstellung von Turmdrehkränen und des Zugangs zu Informationen dargestellt wie auch die Möglichkeiten zur Sanktionierung von Rechtsmissbräuchen beleuchtet werden.

1. Duldung eines Turmdrehkrans

Die Aufstellung von Turmdrehkränen ist für die faktische Ausführung von Bauprojekten vielfach essenziell. Da dabei unter Umständen auch Nachbargrund überschwenkt werden kann bzw muss, ergeben sich folglich Fragen zur Mitwirkungsmöglichkeit des betroffenen Nachbarn. Daraus können sich wiederum nicht unerhebliche zeitliche Anforderungen aus einem Rechtsmittelweg wie auch im Zwiespalt zwischen behördlichem und zivilgerichtlichem Verfahren ergeben.

Gemäß § 126 Abs 1 Wr BauO sind etwa die Eigentümer der Nachbarliegenschaften...

Daten werden geladen...