Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Pönale: Jeder bekommt seine gerechte Strafe – oder vielleicht doch nicht?
Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Bedeutung von Pönalvereinbarungen in der bauwirtschaftlichen Praxis.
1. Einleitung
Heutzutage finden sich nahezu in allen Bauverträgen Klauseln, die einem der Vertragspartner für den Fall, dass der Vertrag gar nicht oder nicht auf gehörige Art oder zu spät erfüllt wird, finanzielle Konsequenzen aufbürden. Die Höhe dieser finanziellen Konsequenzen in Form von Pönalen bzw Konventionalstrafen richtet sich nach dem im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien Vereinbarten. Häufig ist zu beobachten, dass Pönalen seitens der Bauherren in Verfahren, in denen die Auftragnehmer Mehrkostenforderungen geltend machen, als Gegenforderungen eingewendet werden. Dies allerdings großteils mit mäßigem Erfolg. Grund hierfür ist, dass diese Pönalvereinbarungen oft nicht entsprechend formuliert, durchdacht und anwendbar und daher in weiterer Folge zum Scheitern verurteilt sind.
Die Kanzlei der Autoren hat jüngst ein Bauvorhaben begleitet, bei welchem die Auftraggeberin gegenüber einer Auftragnehmerin neben zwei Pönalen wegen verspäteter Leistungserbringung (man höre richtig!), die eine im Angebot und die andere in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie zusätzlich...