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Unterschreitung der Mindestbezugsdauer durch verfrühte Geburt des nächsten Kindes
iFamZ 2022/226
Die Bestimmung des § 3 Abs 5 KBGG, wonach das Kinderbetreuungsgeld stets nur in Blöcken von mindestens 61 Tagen beansprucht werden kann, ist teleologisch dahin zu reduzieren, dass sie nicht für den Fall gilt, dass der Kinderbetreuungsgeldbezieher bei der Antragstellung davon ausgehen konnte, die Leistung in der gesetzlichen Mindestdauer beziehen zu können, und es in der Folge durch die verfrühte Geburt eines weiteren Kindes zur Verkürzung dieses Zeitraums kommt.