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Editorial
Angesichts der gerade akuten zweiten Welle der COVID-19-Pandemie fällt es auch bau aktuell schwer, sich nicht mit deren Auswirkungen auf den Bau- und den baunahen Bereich zu befassen. Wolfgang Hussian – wer sonst? – hat sich daher der Thematik der „höheren Gewalt“ angenommen. Er stellt klar, dass die Pandemie jedenfalls ein Ereignis höherer Gewalt ist, hat ja sogar der Gesetzgeber im 2. COVID-19-JuBG normiert, dass keine Vertragsstrafe fällig wird, wenn ein Unternehmer aufgrund des Pandemieeinflusses in Verzug gerät. Jedoch: Ist die Gefahr einmal vorhanden und werden Verträge angesichts der COVID-19-Pandemie nach dem abgeschlossen, so verwirklicht sich der Tatbestand der höheren Gewalt natürlich nicht mehr. Denn, so dramatisch es im Einzelfall auch sein mag, man musste mit der Gefahr rechnen. Allerdings ist der Grat der Risikozuordnung und -tragung nach der nicht immer einfachen Klärung, ob überhaupt der Tatbestand der höheren Gefahr verwirklicht ist, ein schmaler. Aber lesen Sie selbst!
Zuvor hat einleitend Markus SpieglMartin Hrunek zu den Herausforderungen beim Management der laufenden Wiener U-Bahn-Erweiterung interviewt. Hrunek zeigt auf, wie die den Schwerpunkt dieses Hefts b...