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Wie wird das Bauwesen 2021?
Manche Vertreter der Bauwirtschaft klagen über trübe Zukunftsaussichten trotz momentan auskömmlicher Auslastung. Und noch ist nicht gesagt, ob Ersatz zB nach dem Epidemiegesetz zusteht, obwohl ein Größenschluss „Pandemie beinhaltet Epidemie“ geboten ist, umso mehr, als es kurzfristig geändert wurde und § 28b Epidemiegesetz mit „Maßnahmen im Rahmen einer Pandemie“ überschrieben ist.
Die allseits angeratene präzise Dokumentation (Ursache-Wirkung-Euro) ist um die Einhaltung der Sechswochenfrist ab Aufhebung der behördlichen Maßnahmen des § 33 Epidemiegesetz zu ergänzen, weil sonst wohl jeder Bauherr anspruchsvernichtende Obliegenheitsverletzung einwenden müsste, zumindest bis es Judikatur dazu gibt. Außerdem ist wenigstens fraglich, ob die Bauwirtschaft überhaupt einstellen musste oder ähnliche Maßnahmen wie in der Sozialpartnereinigung vom aus Eigenem zu ergreifen gehabt hätte.
Schon jetzt wird für Anschlussaufträge lobbyiert. Die momentan noch gegebene „gute“ Auftragslage sei am Kollabieren, weil die öffentlichen Hände zu wenige unmittelbar vergabefähige Projekte parat hätten, um die Betriebe ausreichend zu unterstützen. Nun, in der Vergangenheit war „Auftragsmangel“ sehr stark posit...