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Fixe Höhe des Wochengeldes bei selbstversicherten geringfügig Beschäftigten
iFamZ 2022/224
Bei zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls der Mutterschaft geringfügig Beschäftigten, die sich selbst in der Krankenversicherung versichert haben, richtet sich die Höhe des Wochengeldes nicht nach dem Durchschnittsverdienst in den letzten 13 Wochen, sondern nach der in § 162 Abs 3a ASVG gesetzlich normierten Höhe.