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iFamZ 6, Dezember 2022, Seite 298

Fixe Höhe des Wochengeldes bei selbstversicherten geringfügig Beschäftigten

iFamZ 2022/224

§§ 19a, 162 Abs 3a ASVG

Bei zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls der Mutterschaft geringfügig Beschäftigten, die sich selbst in der Krankenversicherung versichert haben, richtet sich die Höhe des Wochengeldes nicht nach dem Durchschnittsverdienst in den letzten 13 Wochen, sondern nach der in § 162 Abs 3a ASVG gesetzlich normierten Höhe.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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