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IRZ 7-8, Juli 2021, Seite 325

Plädoyer für eine höhere Vergleichbarkeit in der Rechnungslegung – Die Investorensicht

Florian Esterer

Der Umfang der freiwilligen Berichterstattung von Unternehmen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Diese zusätzlichen Informationen vereinfachen die Arbeit von Investoren. Allerdings hat die Vergleichbarkeit dadurch abgenommen; und testierte Jahres- und Interimsabschlüsse sind dafür immer noch die beste Quelle. Daher sollte der Vergleichbarkeit in der Ausarbeitung von Rechnungslegungsvorschriften wieder ein höherer Stellenwert beigemessen werden.

Investoren sind eine der bedeutsamsten Nutzergruppen von publizierten Finanzberichten. Diese Tatsache wird reflektiert im „Conceptual Framework“ des IASB, welches betont, dass Finanzinformationen nicht nur nützlich für existierende Investoren sein sollten, sondern auch relevant für deren zukünftige Entscheidungsprozesse. Die verschiedenen Standardsetzer versuchen, die Interessen von Investoren in ihren Prozessen zu reflektieren, indem sie deren Feedback direkt anfragen, ein regelmäßiger Austausch stattfindet und ehemalige Investoren anstellen. Insbesondere das IASB unternimmt in diesem Bereich große Anstrengungen. Dennoch zeigt sich nach unserer Erfahrung, dass häufig das Verständnis über die inhaltliche Arbeit von Investoren sowo...

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