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bau aktuell 1, Jänner 2019, Seite 35

Bauarbeiten an Sonn- und Feiertagen

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Zulässigkeit von Bauarbeiten während der Wochenend- und Feiertagsruhe

Christoph Wiesinger

Durch die am in Kraft getretene Novelle BGBl I 2018/53 zum ARG ist die Frage der Zulässigkeit von Bauarbeiten an Sonn- oder Feiertagen wieder in den Blickpunkt getreten. Die Antwort auf die Frage der Zulässigkeit ist aber etwas komplexer.

1. Arbeitnehmerschutz und Anrainerschutz

Die Frage der Zulässigkeit von Bauarbeiten am Sonntag (oder an einem gesetzlichen Feiertag) hat grundsätzlich zwei Aspekte, die auseinanderzuhalten sind, weil sie unterschiedlichen Schutzzwecken dienen:

  • In arbeitsrechtlicher Hinsicht ist zu prüfen, ob bestimmte Arbeitnehmer an einem Sonntag arbeiten dürfen oder nicht. Die Kontrolle der Einhaltung dieser arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen ist daher im Wesentlichen Aufgabe des Arbeitsinspektorats.

  • Davon unabhängig bestehen in vielen Gemeinden öffentlich-rechtliche Bestimmungen, die Lärm jeglicher Art (darunter eben auch Baulärm) am Wochenende verbieten. Hier geht es nicht um den Schutz von Arbeitnehmern, sondern um den Schutz der Wohnbevölkerung. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird daher von der Polizei überprüft. Ergänzend dazu können Anrainer unter Umständen auch einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch bei unzumutbarem Lärm haben.

Das führt im Erg...

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