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Die neue Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“ nach der Wiener Bauordnungsnovelle 2018
Am wurde im Wiener Landtag die Wiener Bauordnungsnovelle 2018 beschlossen und mit Wr LGBl 2018/69 am kundgemacht. Dabei wurde unter dem Leitziel des leistbaren Wohnens eine neue Widmungskategorie „Gebiete für geförderten Wohnbau“ eingeführt. Im folgenden Beitrag sollen die damit verbundenen Anforderungen und bestehende offene Fragestellungen näher vorgestellt werden.
1. Grundintention
Es wurde eine Widmungskategorie „Gebiete für geförderten Wohnbau“ geschaffen und damit die bisherige Kategorie des förderbaren Wohnbaus ersetzt. Damit soll ein Signal gesetzt werden, dass sich die Grundkosten im geförderten Wohnbau nicht in eine nicht mehr leistbare Höhe entwickeln. Diesem Ziel entsprechend wurden diese auch ausdrücklich im Wohnbauförderungsrecht mit 188 € pro Quadratmeter oberirdischer Bruttogrundfläche limitiert. Auf die Förderungsdauer (40 Jahre) wird dieses Grundkostenlimit eingefroren und die Wohnungen sollen weder gewinnbringend vermietet noch veräußert werden können. Diese Maßnahmen sollen nach den Gesetzesmaterialien zu niedrigeren Gesamtherstellungskosten und zu günstigeren Mieten führen. Sie sollen sich nicht nur unmittelbar für die solcherart Wohnversorgten auswirken, sonde...