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bau aktuell 1, Jänner 2019, Seite 3

Die Wiener Bauordnungsnovelle 2018

Wesentliche (neue) Regelungen

Gerald Fuchs

Am wurde im Wiener Landtag eine umfangreiche Novelle zur Wr BauO, die Wiener Bauordnungsnovelle 2018, beschlossen und in Wr LGBl 2018/69 am kundgemacht. Im folgenden Beitrag sollen die wesentlichen darin enthaltenen (neuen) Regelungen näher vorgestellt werden.

1. Grundintention und Regelungsziele

Der Wiener Landesgesetzgeber verfolgt mit seinen umfangreichen und zum Teil grundlegenden (Neu-)Regelungen im Rahmen der Wiener Bauordnungsnovelle 2018 eine breite Palette an Zielen. Diese Regelungsziele sind:

  • Maßnahmen für kostengünstiges Bauen und Wohnen;

  • Maßnahmen für mehr Wohn- und Lebensqualität;

  • Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung;

  • verbesserter Klimaschutz und Einsparung von Energie;

  • Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit.

2. Maßnahmen für kostengünstiges Bauen und Wohnen

2.1. Allgemeines

Leistbares Wohnen wird nunmehr gemäß § 1 Abs 2 Z l Wr BauO auch als Planungsziel festgelegt.

2.2. Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“ (§ 6 Abs 6a Wr BauO)

Es erfolgt ein Austausch des Begriffs „förderbarer Wohnbau“ durch „geförderter Wohnbau“ in der entsprechenden Widmungskategorie der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne. In Gebieten für geförderten Wohnbau dürfen gemäß § 6 Abs 6a Wr BauO Wohnungen...

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