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Das BMF ändert seine Auffassung in Bezug auf den Gegenbeweis in der Hinzurechnungsbesteuerung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am erneut zur Auslegung des § 8 Abs. 2 Außensteuergesetz (AStG) Stellung genommen. Im Fokus stehen Erleichterungen beim Gegenbeweis zur Abwendung der Hinzurechnungsbesteuerung. Die vorgenommenen Anpassungen sind zu begrüßen, da sie nicht nur die langjährige Rechtsprechung widerspiegeln, sondern auch die unternehmerische Praxis realitätsnäher abbilden.
On December 20, 2024, the German Federal Ministry of Finance („BMF“) published a new circular regarding the interpretation of Section 8 paragraph 2 of the Foreign Tax Act (Außensteuergesetz, „AStG“). It focuses on easing the burden of proof for the escape clause to prevent the controlled foreign corporation rules („CFC rules“). These adjustments are welcomed, as they not only reflect established case law but also reflect today’s modern business practices more appropriately.
I. Kurze Einordnung
Durch die Rechtsprechung des EuGH und des BFH ist seit 2019 geklärt, dass der Gegenbeweis in der Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 8 Abs. 2 AStG nach der bis zur Einf...