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AVR 1, Februar 2025, Seite 14

Verpflichtung zur weiteren mündlichen Verhandlung nach Aufhebung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Die Entscheidung des

Gerald Ehgartner und Markus Knechtl

Durch die Übertragung der bisherigen Rechtsprechung zum VwGVG auf das Abgabenverfahren sieht der VwGH eine Verpflichtung zur neuerlichen mündlichen Verhandlung im fortgesetzten Verfahren.

1. Revisionsfall

1.1. Sachverhalt und Verfahren vor dem BFG

Zugrunde liegend reichte eine Spedition als indirekte Vertreterin des jeweiligen Empfängers Anmeldungen zur Überführung von Waren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ein und beantragte die Einfuhrumsatzsteuerbefreiung. Aufgrund Unregelmäßigkeiten mit den UID-Nummern der Empfänger aus Bulgarien und Spanien setzte das Zollamt die Einfuhrumsatzsteuer gegenüber dem Spediteur fest, der dagegen Beschwerde erhob.

Mit Erkenntnis des BFG (im ersten Rechtsgang), das nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung erging, wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Diese Entscheidung wurde vom VwGH wegen unzureichender Begründung aufgehoben.

Im fortgesetzten Verfahren traf das BFG grundsätzlich dieselben Sachverhaltsfeststellungen, ergänzte jedoch noch, dass die für die leistungsempfangenden bulgarischen und spanischen Gesellschaften handelnden Personen von Anfang an wussten, dass sie die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer zu Unrecht in Ans...

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