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ISR 7, Juli 2021, Seite 265

Auskunftsersuchen an die luxemburgische Steuerverwaltung aufgrund von Erkenntnissen auf Basis einer sog. Steuerdaten-CD

Katharina Schlücke

FGO § 114 Abs. 1; EUAHiG § 6 Abs. 1; AO § 30 Abs. 4 Nr. 2, § 117 Abs. 1, § 111 Abs. 1, § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; DBA-Luxemburg Art. 25 Abs. 1

1. § 117 Abs. 1 AO stellt, wenn die Voraussetzungen der nationalen Amtshilfe gem. §§ 111 ff. AO vorliegen, eine ausreichende Rechtsgrundlage für den grenzüberschreitenden Auskunftsverkehr dar, durch die das Steuergeheimnis nicht verletzt wird.

2. Die Steuerfahndung handelt i.R. des ihr zugewiesenen doppelfunktionalen Aufgabenbereichs zur Amtshilfe, wenn sie nach außen S. 266objektiv und eindeutig erkennbar ausschließlich im Besteuerungsverfahren tätig wird.

3. Die voraussichtliche Erheblichkeit für die Besteuerung in dem um Auskunft ersuchenden Staat ist zu bejahen, wenn das Ersuchen auf tatsächliche Umstände/Erkenntnisse gestützt werden kann und einen Sachverhalt betrifft, der zu einer Besteuerung führen kann.

4. Der Rechtmäßigkeit eines Auskunftsersuchens steht nicht entgegen, dass sich die Finanzverwaltung auf Erkenntnisse stützt, die im Wege des Ankaufs einer Steuerdaten-CD erlangt worden sind und dieser Datenbestand zuvor dem Verkäufer in möglicherweise krimineller Weise erlangt worden ist.

5. Sowohl im Strafverfahren als auch im Besteuerungsverfahren besteht grds. keine Fernwirkung von Beweisv...

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