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Auslegung von DBA nach dem Zweck der Vermeidung von Doppelbesteuerungen
Schwarz (Kluwer Taxblog ) berichtet von einem Urteil des United States Court of Claims in der Rs Paul Bruyea gegen die USA, wonach ein in Kanada ansässiger US-Bürger Anspruch auf Anrechnung der von ihm gezahlten kanadischen Einkommensteuer auf die an die USA zu zahlende US-Nettoeinkommensteuer (net investment income tax; NIIT) habe, die in den USA als „unearned income medicare contribution“ in Höhe von 3,8 % des Nettoeinkommens natürlicher Personen aus Kapitalanlagen erhoben werde. Der IRS hatte ein solche Anrechnung zuvor bereits in einem Verständigungsverfahren nach Art 26 Abs 1 DBA USA - Kanada mit dem Argument abgelehnt, dass nach Art 24 Abs 1 DBA USA - Kanada eine Anrechnung nur auf die in Kapitel 1 IRC enthaltenen Einkommensteuern vorgesehen sei, während die NIIT in Kapitel 2A IRC verankert sei. Das Gericht wies das Argument allerdings zurück, weil das DBA USA - Kanada eine Anrechnung auch ermögliche, wenn das innerstaatliche Recht eine solche Gutschrift nicht explizit vorsehe. Das Gericht entschied, dass der allgemeine Grundsatz von DBA, Doppelbesteuerungen zu vermeiden, nur durch einen expliziten treaty override außer Kraft gesetzt werden könne, die NIIT aber keinen treaty override vorsehe.