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SWI 2, Februar 2025, Seite 115

EuGH: Verwaltungsdienstleistungen, die zugleich an mehrere Gesellschaften einer Unternehmensgruppe erbracht werden, berechtigen grundsätzlich zum Vorsteuerabzug

In seinem Urteil vom , Weatherford Atlas Gip SA, C-527/23, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob Verwaltungsdienstleistungen, die von einer Konzerngesellschaft gleichzeitig an mehrere Gesellschaften einer Unternehmensgruppe erbracht werden, die empfangende Gesellschaft zum Vorsteuerabzug berechtigen, wenn sie von der Steuerverwaltung als nicht erforderlich oder nicht zweckmäßig angesehen werden. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Weatherford Atlas Gip gehört zur Unternehmensgruppe Weatherford, die auf Dienstleistungen im Erdölsektor spezialisiert ist. Am übernahm Weatherford Atlas Gip im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme die Foserco SA, eine rumänische Gesellschaft, einschließlich ihrer Rechte und Pflichten. Die Tätigkeit von Foserco bestand darin, Hilfsdienstleistungen zur Förderung von Erdöl und Erdgas zu erbringen. In den Jahren 2015 und 2016 hatte Foserco in Rumänien Bohrdienstleistungen für zwei Kunden erbracht, nämlich OMV Petrom und Petrofarc. Um diese Dienstleistungen erbringen zu können, hatte Foserco von Gesellschaften der Weatherford-Gruppe allgemeine Verwaltungsdienstleistungen erworben, insbesondere iZm IT, Persona...

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