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EuGH kippt FIFA-Regeln im Zusammenhang mit der Auflösung eines Spielervertrages ohne triftigen Grund durch den Spieler
Anmerkungen zu , FIFA
Im Berufssport gab es in den letzten Jahren immer wieder Fälle, in denen Sportler ihre Verträge mit ihren Vereinen verletzt oder gebrochen haben, um den Verein wechseln zu können, ein Phänomen, das sich bei hoch qualifizierten Arbeitnehmern auch außerhalb des Berufssports immer wieder vorfindet. Das FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern (im Folgenden: FIFA-Reglement) sieht vor, dass sich ein Spieler, der den Vertrag ohne triftigen Grund in der laufenden Saison kündigt, schadenersatzpflichtig macht. Im diesem Fall sah das FIFA-Reglement zum einen eine gesamtschuldnerische Haftung des neuen Vereins mit dem Spieler sowie sportliche Sanktionen für den neuen Verein vor, zum anderen konnte der zuständige nationale Fußballverband des bisherigen Vereins die internationale Freigabe verweigern, mit der Konsequenz, dass der Spieler vom zuständigen nationalen Verband des neuen Vereins nicht gemeldet und somit nicht als Berufsfußballspieler tätig werden konnte. Diese Regelungen sah der , FIFA, unter bestimmten Voraussetzungen als weder mit den Regelungen des Art 45 AEUV zur Arbeitnehmerfreizügigkeit noch mit den Regelungen des Art 1...