KommStG | Kommunalsteuergesetz
1. Aufl. 2025
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§ 12 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Literatur
Fellner, Kommunalsteuergesetz4 (2008) § 12; Mühlberger/Ott, Handbuch zur Kommunalsteuer2 (2012); Taucher, KommStG (1998) § 12.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Verfassungsrechtlicher Rahmen | |||
II. | Einfachgesetzlicher Rahmen | |||
III. | Genese | |||
IV. | Norminhalt | |||
A. | Erfasste Gemeindeaufgaben | |||
1. | Vorbemerkung | |||
2. | § 5 (Bemessungsgrundlage), einschließlich § 8 Z 2 (Steuerbefreiungen) | |||
3. | § 10 (Zerlegung, Zuteilung) | |||
4. | § 11 (Kommunalsteuerbescheid) | |||
5. | § 14 (Kommunalsteuerprüfung) | |||
B. | Grundsätze der Gemeindeverwaltung im eigenen Wirkungsbereich |
I. Verfassungsrechtlicher Rahmen
1
Die Gemeinden bilden von Verfassungs wegen die unterste Ebene der territorialen Verwaltungsgliederung. Ihr Wirkungsbereich gliedert sich in einen eigenen Wirkungsbereich und einen vom Bund oder vom Land übertragenen Wirkungsbereich (Art 118 Abs 1 B-VG).
2
Der eigene Wirkungsbereich umfasst zum einen den Wirkungsbereich der Gemeinde als selbständiger Wirtschaftskörper mit dem Recht, innerhalb der allgemeinen gesetzlichen Schranken Vermögen aller Art zu besitzen, zu erwerben und darüber zu verfügen, wirtschaftliche Unternehmungen zu betreiben sowie im Rahmen der Finanzverfassung ihren Haushalt selbständig zu führen un...