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Bergmann/Pinetz/Spies (Hrsg)

KommStG | Kommunalsteuergesetz

1. Aufl. 2025

ISBN: 978-3-7073-4897-2

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Bergmann/Pinetz/Spies (Hrsg) - KommStG | Kommunalsteuergesetz

§ 9 Steuersatz

Sebastian Bergmann/Erik Pinetz

Übersicht


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I.
Regelungsgehalt
1- 6

I. Regelungsgehalt

1

§ 9 KommStG bestimmt zunächst den Steuersatz der Kommunalsteuer. Demnach beträgt die Kommunalsteuer 3 % der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage gem § 5 KommStG bzw § 8 KommStG.

2

Weiters enthält § 9 einen Freibetrag, der sich auf die Bemessungsgrundlage auswirkt: Übersteigt bei einem Unternehmen die Bemessungsgrundlage (also die Arbeitslöhne gem § 5 Abs 1 KommStG) nicht die Freigrenze von € 1.460, wird von dieser Bemessungsgrundlage noch ein Freibetrag von 1.095 abgezogen. Auf die dann verbleibende, steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist der Steuersatz von 3 % anzuwenden, woraus sich die Kommunalsteuerschuld im jeweiligen Monat ergibt.

Beispiel
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Steuerbare Bemessungsgrundlage
1.300
/
1.000
Freibetrag
1.095
/
1.000
Steuerpflichtige Bemessungsgrundlage
205
/
0

Hat ein Unternehmen mehrere Betriebsstätten, übersteigt aber die gesamte Bemessungsgrundlage im Kalendermonat nicht € 1.095, fällt keine Kommunalsteuer an.

3

Liegen die Betriebsstätten, in denen Dienstnehmer beschäftigt werden, in mehreren Gemeinden, und beträgt im Kalendermonat die gesamte Bemessungsgrundlage der Betriebsstätten nicht mehr als € 1.460, ist der Freibetrag von € 1.095 im Verhältnis der Lohnsummen vom Unterneh...

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